Sachverständiger für Schießstand Lüftungstechnik
Welcher Sportschütze, Jäger oder Polizeibeamter kennt sie nicht, geschlossene Schießstände aus den 80er oder 90er Jahren mit Schießstandlüftung, die ihren Namen nicht verdient. Schon nach kurzer Zeit des Aufenthalts hier, machen sich ein Kratzen im Hals und sogar Kopfschmerzen bemerkbar.
Der Grund hierfür ist schnell ausgemacht, bei jedem Schuss mit Feuerwaffen entstehen Emissionen, sprich Gase und Feststoffe bzw. Stäube in unterschiedlichen Konzentrationen. Vom Gesetzgeber vorgeschriebene Grenzwerte, sogenannte MAK-Werte (Maximale Arbeitsplatz-Konzentrationen) werden meist weit überschritten. Entstehende Gase wie Stickstoffmonoxid, Stickstoffdioxid und Kohlenmonoxid sowie Feststoffe wie z.B. Bleistaub, Zinkoxid, Antimon u.a. auch aus den Zündsätzen, wirken auf Dauer gesundheitsgefährdend.
Was ist zu tun?
Die aktuellen „Richtlinien für die Errichtung, die Abnahme und das Betreiben von Schießständen“ des Bundesministeriums des Inneren, mit Stand 23. Juli 2012 geben hier klar Auskunft. Beschrieben werden zwei Lüftungsarten, welche jedoch in ihrer Funktions-und Wirkungsweise drastisch voneinander abweichen.
Die heute leider noch weitverbreitete Mischlüftung und die dem heutigen Stand der Technik entsprechende Verdrängungs- oder auch Kolbenlüftung. Wie bereits das Wort beschreibt, handelt es sich bei der Mischlüftung um ein System das zwar dem Raum Frischluft zuführt, diese jedoch nur mit der Raumluft vermischt bzw. verdünnt. Entstehende Strömungsverhältnisse können zudem dazu führen, dass Gase und Stäube noch intensiver in den Atembereich des Schützen gelangen. Mischluftsysteme sind bei Neuanlagen mit wenigen Ausnahmen nicht zulässig